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Breitmoser & Schlotterbeck | Rechtsanwälte & Notar
Ob Kündigung, Abmahnung oder Urlaubsanspruch: Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite.
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Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten im Arbeitsrecht:
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Die Kosten richten sich in der Regel nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), wenn nicht im Einzelfall eine Gebührenvereinbarung getroffen wird. Nach diesem sind die Kosten abhängig von a) dem konkreten Aufwand und b) dem Wert des Streitgegenstands.
Beispiel Kündigungsschutzklage: Nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit kündigt Ihnen ihr Arbeitgeber, ihr Bruttogehalt beträgt 3.000 € pro Monat, woraus sich ein Streitwert von 9.000 € (Quartalsgehalt) ergibt. Im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht wird nach ausführlichen Verhandlungen ein Vergleich vereinbart. Danach erklären Sie sich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einverstanden und erhalten im Gegenzug eine Abfindung in Höhe von 10.000 €. Die Gebühren betragen in diesem Fall 2.347,87 €.
Beispiel Lohnzahlung: Aufgrund einer unklaren Regelung hat ihr Arbeitgeber 1.500 € Lohn nicht an Sie ausgezahlt. Außergerichtlich erstreiten wir diesen Betrag für Sie. Die Gebühren betragen in diesem Fall 220,27 €.
Beispiel Abmahnung: Sie werden von Ihrem Arbeitgeber aufgrund häufigen Zuspätkommens abgemahnt, ihr Monatsgehalt beträgt 5.100 €. Außergerichtlich zeigt sich ihr Arbeitgeber nicht bereit, die Abmahnung zurückzunehmen. In erster Instanz vor dem Arbeitsgericht erstreiten wir für Sie die Unwirksamkeit der Abmahnung. Die Gebühren betragen in diesem Fall 1.509,52 €.
Gebührenangaben ohne Gewähr, die Höhe kann im Einzelfall abweichen.
Wer muss die Anwaltskosten tragen?
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die für Ihr Anliegen eine Deckungszusage erteilt, müssen Sie mit Ausnahme einer eventuell im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung keine Kosten tragen. Wir klären für Sie mit der Rechtsschutzversicherung, ob eine Kostenübernahme möglich ist.
Im außergerichtlichen Verfahren und in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig davon, ob sie verliert oder gewinnt. In der 2. Instanz vor dem Landesarbeitsgericht trägt die Kosten, wer unterliegt.
Bei geringem Einkommen und Vermögen besteht unter Umständen die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Gerne informieren wir Sie vorab über die entstehenden Kosten.
Bei allen Fragen zum Arbeitsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Telefon 06183 / 81 59 777 oder info@anwalt-erlensee.de
„Herr Breitmoser ist ein sehr kompetenter und zuverlässiger Anwalt. Er ist immer für Fragen offen und steht mit Rat und Tat für mich als Arbeitgeber und auch privat zur Seite.“
Bewertung auf anwalt.de vom 30.10.2019