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Breitmoser & Schlotterbeck | Rechtsanwälte & Notar
Ob Fahrverbot, Bußgeld oder Unfallabwicklung: Unsere Anwälte für Verkehrsrecht stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite.
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Die Kosten richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), wenn nicht im Einzelfall eine Gebührenvereinbarung getroffen wird. Nach diesem sind die Kosten abhängig von a) dem konkreten Aufwand und b) dem Wert des Streitgegenstands.
Beispiel Bußgeld und Fahrverbot: Durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung droht Ihnen ein Bußgeld und vierwöchiges Fahrverbot. Nach Akteneinsicht können wir dies aufgrund eines fehlerhaften Messprotokolls abwehren. Die Gebühren betragen in diesem Fall 587,86 €.
Beispiel Unfallabwicklung: Durch einen fremdverschuldeten Unfall ist an ihrem Fahrzeug ein Schaden in Höhe von 8.000,- Euro entstanden. Diesen machen wir klageweise geltend. Die Gebühren betragen in diesem Fall 1.929,35 €.
Gebührenangaben ohne Gewähr, die Höhe kann im Einzelfall abweichen.
Gerne informieren wir Sie vorab über die entstehenden Kosten.
Bei allen Fragen zum Verkehrsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Telefon 06183 / 81 59 777 oder info@anwalt-erlensee.de
„Herr Breitmoser ist ein sehr kompetenter und zuverlässiger Anwalt. Er ist immer für Fragen offen und steht mit Rat und Tat für mich als Arbeitgeber und auch privat zur Seite.“
Bewertung auf anwalt.de vom 30.10.2019