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Breitmoser & Schlotterbeck | Rechtsanwälte & Notar
Ob Testament, Pflichtteil oder Erbengemeinschaft: Unsere Anwälte für Erbrecht stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite.
Fälle im Erbrecht bedürfen besonders sorgfältiger Bearbeitung durch den Anwalt. Neben reinen (oft auch komplizierten) Rechtsfragen gilt es, eine Reihe weiterer Aspekte zu berücksichtigen. So spielen im Erbrecht fast immer auch Steuerfragen eine wichtige Rolle, denn der schönste Prozesserfolg hilft nicht weiter, wenn zum Schluss das Finanzamt einen Strich durch die Rechnung macht.
Darüber hinaus ist das Erbrecht oft mit Emotionen verbunden, so z.B. durch den Tod eines Angehörigen oder das Gefühl, nicht gerecht behandelt worden zu sein. Wenn eine abschließende und für Frieden sorgende Lösung gefunden werden soll, müssen auch diese Fragen mitbedacht werden.
Dank unserer Erfahrung im Erbrecht und der Zusammenarbeit mit qualifizierten Steuerberatern steht unsere Kanzlei für anspruchsvolle Fragen im Erbrecht zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an unter der Rufnummer 06183 / 81 59 777 - gerne erhalten Sie kostenfrei eine Ersteinschätzung zu ihrer erbrechtlichen Frage.
Absolute Vertraulichkeit ist für uns selbstverständlich.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten im Erbrecht:
Durch die Kombination mit unserem Notar bieten wir alle Leistungen bis zum notariellen Testament an.
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Die Kosten richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), wenn nicht im Einzelfall eine Gebührenvereinbarung getroffen wird. Nach diesem sind die Kosten abhängig von a) dem konkreten Aufwand und b) dem Wert des Streitgegenstands.
Beispiel Pflichtteil: Als Kind eines Erblassers wurden Sie im Testament nicht ausreichend berücksichtigt. Wir erstreiten von den Erben außergerichtlich einen Pflichtteil in Höhe von 15.000 € für Sie. Die Gebühren betragen in diesem Fall 1.134,55 €.
Beispiel Erbengemeinschaft: Als Miterbe sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft geworden. Ein anderer Miterbe lässt das zur Erbschaft gehörende Haus verputzen und verklagt Sie auf Kostenübernahme in Höhe von 8.000 €. Wir wehren die Forderung für Sie ab. Die Gebühren betragen in diesem Fall 2.526,73 €, die in der Regel der andere Miterbe trägt.
Beispiel Vermächtnis: Durch ein Testament wurde Ihnen ein Fahrzeug im Wert von 10.000 € als Vermächtnis zugewandt. Der Erbe weigert sich dieses herauszugeben, wir setzen den Anspruch außergerichtlich für Sie durch. Die Gebühren betragen in diesem Fall 973,66 €.
Gebührenangaben ohne Gewähr, die Höhe kann im Einzelfall abweichen.
Bei allen Fragen zum Erbrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Telefon 06183 / 81 59 777 oder info@anwalt-erlensee.de
„Herr Breitmoser ist ein sehr kompetenter und zuverlässiger Anwalt. Er ist immer für Fragen offen und steht mit Rat und Tat für mich als Arbeitgeber und auch privat zur Seite.“
Bewertung auf anwalt.de vom 30.10.2019