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Breitmoser & Schlotterbeck | Rechtsanwälte & Notar
Ob Kündigung, Mietminderung oder Gewerbemietrecht: Unsere Anwälte für Mietrecht stehen Ihnen in Erlensee / Hanau mit umfassender Expertise zur Seite.
Absolute Vertraulichkeit ist für uns selbstverständlich.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten im Mietrecht:
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Die Kosten richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), wenn nicht im Einzelfall eine Gebührenvereinbarung getroffen wird. Nach diesem sind die Kosten abhängig von a) dem konkreten Aufwand und b) dem Wert des Streitgegenstands.
Beispiel Schönheitsreparaturen: Nach der wirksamen Kündigung stellt sich heraus, dass der Mieter keine der vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen durchgeführt hat. Sie lassen diese durch Handwerker vornehmen, die Kosten in Höhe von 3.000,- € erstreiten wir für Sie gerichtlich. Die Gebühren betragen in diesem Fall 879,77 €, die in der Regel ihr Gegner trägt.
Beispiel Nebenkostenabrechnung: Ihr Vermieter verlangt in der Nebenkostenabrechnung 1.200,- € Nachzahlung für die vergangenen Jahre. Wir wehren die Forderung außergerichtlich für Sie ab. Die Gebühren betragen in diesem Fall 220,27 €.
Gebührenangaben ohne Gewähr, die Höhe kann im Einzelfall abweichen.
Bei allen Fragen zum Mietrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Telefon 06183 / 81 59 777 oder info@anwalt-erlensee.de
„Herr Breitmoser ist ein sehr kompetenter und zuverlässiger Anwalt. Er ist immer für Fragen offen und steht mit Rat und Tat für mich als Arbeitgeber und auch privat zur Seite.“
Bewertung auf anwalt.de vom 30.10.2019