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Breitmoser & Schlotterbeck | Rechtsanwälte & Notar
Ob Schadensersatz, Sachmangel oder AGB: Unsere Anwälte für Zivilrecht stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite.
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Die Kosten richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), wenn nicht im Einzelfall eine Gebührenvereinbarung getroffen wird. Nach diesem sind die Kosten abhängig von a) dem konkreten Aufwand und b) dem Wert des Streitgegenstands.
Beispiel Mahnverfahren: Gegenüber ihrem säumigen Kunden erlassen wir einen Mahnbescheid über einen Betrag von 1.000 €. Die Gebühren betragen in diesem Fall 128,52 €.
Beispiel Kaufvertrag: Der vermeintlich gut gepflegte Gebrauchtwagen stellt sich als Rostlaube mit manipuliertem Kilometerstand heraus. Wir setzen für Sie gerichtlich die Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 18.000 € durch. Die Gebühren betragen in diesem Fall 2.933,94 €, die in der Regel ihr Gegner trägt.
Gebührenangaben ohne Gewähr, die Höhe kann im Einzelfall abweichen.
Bei allen Fragen zum Zivilrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Telefon 06183 / 81 59 777 oder info@anwalt-erlensee.de
„Herr Breitmoser ist ein sehr kompetenter und zuverlässiger Anwalt. Er ist immer für Fragen offen und steht mit Rat und Tat für mich als Arbeitgeber und auch privat zur Seite.“
Bewertung auf anwalt.de vom 30.10.2019