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Kostenfreier Erstkontakt: Telefon 06183 / 81 59 777 oder info@anwalt-erlensee.de

Breitmoser & Schlotterbeck | Rechtsanwälte & Notar

Anwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht in Erlensee

Wir helfen weiter. In jedem Fall.

 

 

 

 

 

 

Unsere Leistungen im Handels- und Gesellschaftsrecht

Ob Firmengründung, AGB oder Handelskauf: Unsere Anwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht stehen Ihnen in Erlensee / Hanau mit umfassender Expertise zur Seite.

 

Ablauf

  1. Ausführliche Besprechung Ihres Anliegens
  2. Rechtliche Bewertung und Beratung über Chancen und Risiken
  3. Außergerichtliche Durchsetzung ihres Ziels
  4. Gegebenenfalls Vertretung im Prozess

Absolute Vertraulichkeit ist für uns selbstverständlich.

 

Leistungen

Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten im Handels- und Gesellschaftsrecht:

  • Gesellschaftsvertrag
  • Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander
  • Auflösung der Gesellschaft
  • Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Liquidation der Gesellschaft
  • GmbH, OHG und KG
  • Handelskauf
  • Franchiserecht
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Vertragsstrafen
  • Bürgschaft
  • kaufmännisches Bestätigungsschreiben
  • Handelsvertreter

Durch die Kombination mit unserem Notar bieten wir Ihnen alle Leistungen bis zur Eintragung ins Handelsregister an. Wann immer erforderlich, arbeiten wir mit einem erfahrenen Steuerberater zusammen.

Rufen Sie uns an für eine kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung
» Telefon 06183 / 81 59 777

 

Anwaltskosten im Handels- und Gesellschaftsrecht

Die Kosten richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), wenn nicht im Einzelfall eine Gebührenvereinbarung getroffen wird. Nach diesem sind die Kosten abhängig von a) dem konkreten Aufwand und b) dem Wert des Streitgegenstands.

Beispiel Handelsvertreter: Als Handelsvertreter stehen Ihnen noch Provisionsansprüche in Höhe von 11.000,- € zu. Wir erstreiten diese außergerichtlich für Sie. Die Gebühren betragen in diesem Fall 1.054,10 €.

Beispiel Vertragsstrafe: Aufgrund einer Lieferverzögerung steht Ihnen ein Betrag von 5.000,- von ihrem Lieferanten zu. Diesen Betrag erstreiten wir erfolgreich in der ersten Instanz für Sie. Die Gebühren betragen in diesem Fall 1.299,60 €, die in der Regel ihr Gegner trägt.

Gebührenangaben ohne Gewähr, die Höhe kann im Einzelfall abweichen.

 

Kontakt

Bei allen Fragen zum Handelsrecht und Gesellschaftsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Telefon 06183 / 81 59 777 oder info@anwalt-erlensee.de

„Herr Breitmoser ist ein sehr kompetenter und zuverlässiger Anwalt. Er ist immer für Fragen offen und steht mit Rat und Tat für mich als Arbeitgeber und auch privat zur Seite.“

Bewertung auf anwalt.de vom 30.10.2019